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Flachdach, Definition

In der Regel werden Dächer mit einer Neigung unter 5° als Flachdächer bezeichnet. Auch Flachdächer sollten ein auf die jeweilige Anwendung abgestimmtes Mindestgefälle haben, unter bestimmten Bedingungen sind aber auch Dächer ohne Neigung zulässig. Viele Dachbahnenhersteller bieten für die Flachdachabdichtung Systemlösungen an, welche die Arbeiten für Planer und Dachdecker wesentlich vereinfachen. Dabei werden komplette Dachaufbauten mit aufeinander abgestimmten Einzelkomponenten angeboten, welche für die spezifischen Anforderungen des Daches und die jeweilige Einbausituation zweckmäßig sind.

 

Flachdächer werden grob unterschieden in nicht genutzte Dächer, die nur zu Wartungszwecken begangen werden, und in genutzte Dächer, die z.B. begeh- oder befahrbar sein können. Extensiv begrünte Flachdächer zählen dabei als nicht genutzt, intensiv begrünte Flachdächer werden den genutzten Dächern zugeordnet.